FAQs

Wann erhalte ich ein erstes Angebot?

Ihr erstes Angebot erhalten Sie je nach Aufwand und Komplexität zwischen 2-12 Wochen. Da wir Ihr Grundstück vollumfänglich prüfen und es nur an ausgewählte Investoren aus unserem Netzwerk geben, bevorzugen wir Qualität. Hier erhalten Sie von Anfang an einen realistischen und fairen Wert.

Was ist unter einem Grundbuch zu verstehen?

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurechte) sind ein abgegrenzter Teil der Grundstücksfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch eingetragen.

Das Grundbuch ist ein amtliches, bedingt öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem z.B. die Eigentumsverhältnisse und ggf. die mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Lasten eingetragen sind. Nach § 3 GBO wird jedem Grundstück ein besonderer Platz im Grundbuch (Grundbuchblatt) zugewiesen.

Das Grundbuchblatt ist als Grundbuch des Eigentums im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Alle Urkunden und Gerichtsakten, die zu Eintragungen geführt haben, werden im Grundbuch archiviert (z.B. die Grundschuld bei der Bank).

Was können Sie beim Verkauf Ihres Grundstücks falsch machen?

  • Bebaubarkeit missachten oder fehlinterpretieren
  • Gewerbeimmobilie im Wohngebiet als Gewerbe eingewertet
  • Bodenrichtwert als Wertmerkmal
  • Baulasten übersehen
  • Objekt auf dem freien Markt verbrennen

Beispiel:
Sie besitzen eine Gewerbeimmobilie in einem allgemeinen Wohngebiet, ringsherum finden Sie Baukörper mit 4 Vollgeschossen und mehr.

Was müssen Sie beachten?
Hier ist es fahrlässig die Immobilie allein zu betrachten, denn das Wertvolle liegt unter der Immobilie, das Grundstück. Sie sollten sich unbedingt über die Bebaubarkeit des Grundstücks informieren, diese bestimmt den Wert maßgeblich. Wir raten Ihnen sich unbedingt an einen Profi zu wenden.

Was versteht man denn eigentlich unter dem Bodenrichtwert?

Der zuständige Gutachterausschuss wertet alle Immobilienverkäufe aus und ermittelt daraus standortspezifische "Bodenrichtwerte", diese werden in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert wird für ein möglichst homogenes Gebiet innerhalb einer Gemeinde angegeben und kann auch innerhalb der gleichen Gemeinde stark variieren. Weist das Grundstück außergewöhnliche Eigenschaften auf (z.B. besonderer Zuschnitt, Übergröße, besondere Nutzbarkeit, überdurchschnittliche Aussicht usw.), sollte das durch einen Zu- oder Abschlag berücksichtigt werden. Weicht das Maß der möglichen Nutzung der Gebäude von den Vorgaben des Bodenrichtwertes ab, ist dies ebenfalls gesondert zu berücksichtigen. 


Wie ermitteln wir einen ersten Wert?

Zunächst werden die Daten von unserem System gespeichert und Ende-zu-Ende verschlüsselt an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Anschließend wird Ihr Grundstück genauestens geprüft, hier nehmen wir folgende Kriterien in unsere Bewertung auf:

  • Objektlage: Stadt, Ortsteil, Straße, Hausnummer

Ohne diese erste Angabe geht so gut wie nichts. Denn die Lage in der sich Ihr Grundstück befindet, entscheidet maßgeblich den Wert.

  • Gewerbe oder Wohnen: Liegt Ihr Grundstück im Gewerbegebiet, Mischgebiet oder im allgemeinen Wohngebiet? - Auch das zählt zu unserer ersten Prüfung. 
  • Die Bebaubarkeit: Hier unterscheidet man zwischen zwei Arten, Bebauung nach §34BauGb oder liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Beim §34BauGb spielt die Nachbarschaftsbebauung für die erste Einwertung eine entscheidende Rolle. Bei einem gültigen Bebauungsplan findet man eine genaue Aussage über die Art und Ausnutzung des Grundstücks. 
  • Altbestand auf dem Grundstück (unterkellert etc.)
  • Marktpreise: Natürlich spielen auch die aktuellen Verkaufspreise in der näheren Umgebung eine wichtige Rolle in unserer Bewertung. 

Wird mein Grundstück online inseriert?

Objekte die von der DEUTSCHE GRUNDSTUECK gekauft oder verkauft werden, werden stets diskret und seriös behandelt. 

Von den üblichen Immobilienportalen, Print- oder Online-Anzeigen halten wir Abstand. Bei uns werden Objekte nur speziell ausgewählten Investoren aus unserem Netzwerk angeboten. So vermeiden wir, dass Ihr Objekt in die falschen Hände gerät.