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Wer zahlt die Provision beim Grundstücksverkauf?

Beim Verkauf eines Grundstücks: Wer zahlt die Maklerprovision - der Käufer oder der Verkäufer?

Prinzipiell gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, die Maklerprovision beim Verkauf eines Grundstücks zu gestalten:


a) Innenprovision durch den Verkäufer.


Diese Art der Provision wird auch als Verkäuferprovision bezeichnet. In diesem Fall vereinbaren der Verkäufer und der Immobilienmakler eine Provision, ohne dass der Käufer beteiligt ist. Diese Provision wird meist vereinbart, wenn der Makler den Verkaufspreis so maximiert hat, dass der Verkäufer einen erheblichen Gewinn daraus schlägt. 


b) Externe Provision durch den Käufer


Bei dieser Variante der Provisionsabrechnung gibt der Käufer eine provisionsfähige Anforderungsanforderung ab. Die Käuferprovision ist als solche in der Immobilienanzeige angegeben und die Höhe kann mit dem Makler verhandelt werden.


c) Gemischte Form der Provision


Eine weitere Form der Vergütung ist die Aufteilung der Vermittlungsgebühren zwischen den beiden Vertragsparteien, wobei die jeweiligen Anteile in der Regel auf regionaler Ebene festgelegt werden.


Seit 2020 regelt ein neues Gesetz die Frage, wer beim Verkauf einer Immobilie die Maklerprovision zahlen muss. Hier wird bei einem privaten Verkauf an eine andere private Person die Provision in zwei gleiche Hälften geteilt.


Achtung: Beim Verkauf Ihres Grundstücks an einen Gewebetreibenden kann die ortsübliche Provision komplett auf den Käufer umgelegt werden. Die ist vor allem für private Personen ein weiterer Vorteil, da Sie sich hier zusätzliche Kosten sparen. 

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